Managementbewertung
Nachweisdokumente:
P:\01_w24\Qualitätsmanagement\11 Reviews
Zweck
Zweck der vorliegenden VA ist die Regelung
der regelmäßigen Bewertung der sicherheitsbezogenen Leistung insgesamt bezogen auf die Sicherheitsziele des Unternehmens,
der Feststellung der Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätsmanagement-Systems bezogen auf die
Qualitätsziele des Unternehmens,
der Bewertung anderer Managementtätigkeiten auf das Instandhaltungssystem,
der zusammengefassten Information der Geschäftsleitung über die Ergebnisse der Leistungsüberwachung und der Audits.
Die Umsetzung der VA dient der planmäßigen und fortlaufenden Verbesserung des bestehenden Managementsystems.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die waggon24 GmbH.
Verantwortlichkeiten
GF - Geschäftsführung
LIH - Leiter Instandhaltung
QMB - Qualitätsmanagementbeauftragter
| Aufgaben/ Verfahren | Verantwortung |
| GF | LIH | QMB | |
| Vorbereitung und Einladung | M | M | D | |
| Durchführung von Managementbewertungen | D | M | M | |
| Dokumentation von Managementbewertung | I | I | D | |
| Maßnahmenumsetzung | D und M je nach Verantworungsbereich | |
| Überwachung der Maßnahmenumsetzung | I | I | D | |
D – Durchführungsverantwortung
I – Information
M – Mitwirkung
Beschreibung
Termine und Vorbereitung
Die Bewertung des Management-Systems wird mindestens einmal im Jahr durchgeführt. Die Vorbereitung der Managementbewertung erfolgt durch den QMB in Zusammenarbeit mit der GL. Durch den QMB wird die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen, Aufzeichnungen, Statistiken und Auswertungen beauftragt bzw. selber vorgenommen. Einladung, Tagesordnung sowie die erstellten Dokumente werden vor Durchführung des Reviews an den Teilnehmerkreis verteilt.
Durchführung
Teilnehmer sind die GL, der LECM und der QMB.
Leiter des Meetings ist der GF.
Dokumentation
Die Managementbewertung, sowie resultierende Festlegungen, einschließlich der für die Umsetzung verantwortlichen Person und des Umsetzungstermins, werden im FB 04-03_01 Management- und Instandhaltungsbericht dokumentiert.
Die Ergebnisse und Beschlüsse der Managementbewertung werden durch den QMB festgehalten, durch den Geschäftsführer genehmigt und an den festgelegten Teilnehmerkreis verteilt.
Der QMB ist für die Überwachung der Ausführung der geplanten Festlegungen verantwortlich.
Inhalte der Managementbewertung
Stand des Unternehmens, Entwicklung, Strategie
Bewertung der sicherheitsbezogenen Leistung insgesamt bezogen auf die Sicherheitsziele des Unternehmens und Ergebnisse von Risikobetrachtungen gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 352/2009 und VERORDNUNG (EU) Nr. 1078/2012
Bewertung der sicherheitsbezogenen Leistung
Ergebnisse von Risikobetrachtungen
Feststellung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagement-Systems bezogen auf die Qualitätsziele des Unternehmens
Maßnahmenumsetzung vorangegangener Bewertungen
Bewertung des Sicherheitsstatus (Fehlverhalten, Informationsaustausch nach Art. 5 (3) und Anweisungen und Auflagen nach Art. 11 der DVO (EU) 2019/779, o.ä.)
Fehlverhalten
Informationsaustausch nach Art. 5 (3) der DVO (EU) 2019/779
Anweisungen und Auflagen der nationalen Sicherheitsaufsicht nach Art. 11 der DVO (EU) 2019/779
Ergebnisse, Bewertungen und Maßnahmenstand interner/ externer Audits
Umsetzung von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
Auswertung von Kundenreklamationen
Bewertung der Kundenzufriedenheit
Bewertung der Aktualität, Eignung, Angemessenheit, Vollständigkeit und Änderungsbedarf (z.B. aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften, veränderten Prozessabläufen, o.ä.) der Managementdokumentation
Bewertung der Angemessenheit von Ressourcen (materiell und personell) und des Kompetenzmanagements
Ergebnisse der Lieferantenbewertungen (Lieferanten und Instandhaltungserbringer)
Anlagen: Festlegung der folgenden Jahresziele inkl. notwendiger Pläne bzw. Verfahren zur Erreichung der formulierten Ziele
Mitgeltende Unterlagen
Gültigkeit
| ERSTELLT | FREIGEGEBEN |
| Am 15.04.2022 | Zum 18.04.2022 |
| Von Norman Walter | Von Markus Behnke |
| Diese Verfahrensanweisung tritt in Kraft am: | 18.04.2022 |
| Diese Verfahrensanweisung setzt außer Kraft: | VA 01-03 vom 11.04.2018 |
Anlagen