Inhaltsverzeichnis

Risikobericht zum Weggang von Thomas Bergmann

Ersteller des Risikoberichtes sind Bernd Weinreich, Christian Neumann und Tim Langhoff im 02/2020.

Beschreibung

Thomas Bergmann war fast ein Jahrzehnt als Mitarbeiter in der Planung, Auftragssteuerung sowie Dokumentation von Instandhaltungsarbeiten bei der waggon24 GmbH tätig. Durch seine Kündigung zum 29.02.2020 sind viele Arbeiten und Tätigkeiten, die er derzeit verfolgt, neu zu strukturieren bzw. umzuverteilen. Dazu wurde zunächst in einem Interview die Tätigkeiten, die laut QM-Dokumentation in sein Aufgabenfeld fallen mit seinen täglichen Arbeitsaufgaben abzugleichen. Hierbei wurde keine Differenzen erkannt. Ferner wurden durchgeführte Tätigkeiten im Ablauf konkretisiert sowie Speicherorte zu persönlichen Übersichten erfragt. Diese Informationen wurden aufgenommen und bei den folgenden Gesprächen mit weiteren Kollegen aus der Planung, Auftragssteuerung und Dokumentation besprochen und neu verteilt.

Dieser Risikobericht führt die neu zu verteilenden Funktionen und erforderlichen Maßnahmen im Aktionsplan auf.

Risikobewertung

Ist die Änderung sicherheitsrelevant? ja / nein
Begründung: Obwohl der Weggang von Herrn Bergmann als nicht sicherheitsrelevant eingestuft wird, wird sich dem Werkzeug der Risikobewertung bedient, um die Aufgaben von ihm vollumfänglich zu erfassen und neu zu verteilen. Des Weiteren sollen mögliche Schwerpunkte und Gefahren analysiert werden, die zukünftig seitens der GF beobachten werden müssen, um rechtzeitig einer falschen Entwicklung gegensteuern zu können.
Ist die Änderung signifikant 1)? ja / nein
Begründung: a)
b)
c)
d)
e)
f)

Gefahren und Folgen

Neue Gefahren wurden in die Risikobewertung mit aufgenommen und nach Vorgaben der VA Risikomanagement bewertet.

Folgende Tätigkeiten wurden von Herrn Bergmann identifiziert:

Dabei wurden folgende Gefahren identifiziert:

Ergebnis der Risikobewertung

Es wurden keine intolerablen Risiken identifiziert, die im Aktionsplan festgehalten werden müssten. Dennoch werden im Folgenden die Ergebnisse der Risikobewertung aufgelistet anhand derer eine kontrollierte Übergabe von Tätigkeiten von Herrn Bergmann auf weitere Mitarbeiter gelingen soll.

Aktionsplan für inakzeptable Nichtübereinstimmungen

Dieser Aktionsplan listet die Fälle inakzeptabler Nichteinhaltung der im Managementsystem festgelegten Anforderungen im Rahmen der Risikokontrolle auf. Sie werden von Verantwortlichen zum festgelegten Termin umgesetzt. ^ Bereich ^ Gefahr ^ Folge ^ Maßnahme zur Risikominderung ^ Verantwortlicher ^ Termin ^ Umsetzung korrekt und fristgerecht erfolgt ^ Maßnahme abgeschlossen, ansonsten Vermerk ^

Bewertung einer unabhängigen Stelle

Bewertung einer unabhängigen Stelle notwendig? ja / nein
Begründung: nicht signifikant

Nachbewertung der Entwicklung von der Neuverteilung der Aufgaben

Die Aufgaben von Herrn Bergmann konnten durch die Kollegen aus der Disposition übernommen werden


Aus diesem Grund kann dieser Risikobericht geschlossen werden.

Markus Behnke 2021/10/21 09:37

1)
402/2013 Art. 4 Abs. 2: „Hat die vorgeschlagene Änderung Auswirkungen auf die Sicherheit, entscheidet der Vorschlagende auf der Grundlage einer Expertenbewertung über die Signifikanz der Änderung, wobei er folgende Kriterien berücksichtigt:
a) Folgen von Ausfällen: Szenario des ungünstigsten anzunehmenden Falls („credible worst-case scenario“) bei einem Ausfall des zu bewertenden Systems unter Berücksichtigung etwaiger außerhalb des zu bewertenden Systems bestehender Sicherheitsvorkehrungen;
b) innovative Elemente bei der Einführung der Änderung; dabei geht es nicht nur darum, ob es sich um eine Innovation für den Eisenbahnsektor als Ganzes handelt, sondern auch darum, ob es sich aus der Sicht der Organisation, die die Änderung durchführt, um eine Innovation handelt;
c) Komplexität der Änderung;
d) Überwachung: Unmöglichkeit, die eingeführte Änderung über den gesamten Lebenszyklus des Systems hinweg zu überwachen und in geeigneter Weise einzugreifen;
e) Umkehrbarkeit: Unmöglichkeit, zu dem vor Einführung der Änderung bestehenden System zurückzukehren;
f) additive Wirkung: Bewertung der Signifikanz der Änderung unter Berücksichtigung aller sicherheitsrelevanten Änderungen des zu bewertenden Systems, die in jüngster Zeit vorgenommen und nicht als signifikant beurteilt wurden.“