Mit dieser Verfahrensanweisung stellt das Unternehmen sicher, dass extern bereitgestellte Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen entsprechen. Sie regelt die:
Die hier getroffenen Regelungen gelten für Personal der waggon24 GmbH, das in Abläufe der extern bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen eingebunden ist.
Die Verantwortlichkeiten innerhalb der Teilprozesse der Steuerung von extern bereitgestellten Produkten und Dienstleistungen sind den beigefügten Prozessdarstellungen bzw. der Beschreibung innerhalb des Abschnitts 4 zu entnehmen.
Zur Erfüllung der Kundenanforderungen sowie zutreffender gesetzlicher und behördlicher Anforderungen nutzt waggon24 Produkte und Dienstleistungen externer Anbieter. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Materialien, Ersatzteile und Instandhaltungsleistungen.
In der Realisierung ihrer Dienstleistungen unterliegt waggon24 nicht nur den Kundenanforderungen, sondern gleichzeitig gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Zum letzteren gehören im Wesentlichen Anforderungen der ERA und des EBA sowie Verordnungen der EU. Das ermittelte Risiko der Einbindung von Produkten und Dienstleistungen externer Anbieter besteht im Verstoß gegen bestehende Regelwerke der Fahrzeuginstandhaltung (Haltervorgaben, VPI-LF, VO der EU, Vorschriften des EBA). Folglich ist durch das festgelegte Verfahren auszuschließen, dass
| Aufgaben/ Verfahren | Verantwortung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| KL | QMB | OM | M&E | ECM | |
| Festlegung von Bewertungskriterien für externe Anbieter | D | M | M | M | |
| Anfrage und Sammlung der Qualifizierungsunterlagen | I | D | |||
| Bewertung der externen Anbieter | M | M | D | ||
| Freigabe der externen Anbieter | D | I | |||
| Pflege der Übersicht der externen Anbieter | I | D | |||
| Regelung des Zusammenwirkens mit externen Anbietern | D | D | D | ||
Die Bewertung potenzieller externer Anbieter erfolgt auf Basis der festgelegten Bewertungskriterien. Hierzu finden die Anlagen 03-06_01_07 und 03-06_01_08 Anwendung. Die festgelegten Bewertungskriterien können bei Bedarf verändert werden. Die bewerteten potenziellen Lieferanten werden in der dem Template zugehörigen Lieferantenliste geführt.
m Sinne der Gewährleistung eines sicheren Betriebs von Güterwagen werden bevorzugt Instandhaltungserbringer in die Lieferantenliste aufgenommen, die über eine ECM Zertifizierung verfügen. Im Zusammenwirken mit der Funktion FIM sind bei Bedarf gesonderte Autorisierungen erforderlich, s.a DVO (EU) 2019/779.
Auf diese Weise wird gesichert, dass im Unternehmen der Instandhaltungserbringung entsprechend der erlangten Zertifikate vorhanden sein müssen:
In Anwendung der festgelegten Bewertungskriterien erfolgt bedarfsabhängig die Bewertung potenzieller externer Anbieter. Das sich ergebende Ranking entscheidet über die Auswahl. Eine Übersicht externer Anbieter für Untervergaben ist als dokumentierte Information in folgendem Server-Verzeichnis vorhanden:
Das Zusammenwirken mit ausgewählten Anbietern bezieht sich auf die Festlegung von Regelungen in Bezug auf die
Die erforderlichen Regelungen werden durch die Verantwortlichen getroffen und in Form dokumentierter Information (Angebote, Verträge, Auditberichte, Besprechungsprotokolle) vorgehalten.
Die Abläufe und Zuständigkeiten der Beschaffung sind in der Prozessdarstellung „Material allgemein“ abgebildet.
Die zu verwendenden Materialien ergeben sich aus den Vorgabedokumenten der Halter, s.a Anforderungen an das FIM Anhang II DVO (EU) 2019/779 Pkt. III. 8f. Die Zugriffe bestehen über IT-gestützte Plattformen(z.B. AAE) oder Vorgabedokumente wie VPI Leitfaden bzw. DB-Regelwerk.
Die Eröffnung einer Bestellung ist im elWIS als Projekt zu hinterlegen. Die Verfolgung des Projektes ist über die zugeordnete Status-Angabe gewährleistet.
Die Abläufe und Zuständigkeiten der Beistellung sind in der Prozessdarstellung „Materialbeistellung“ geregelt.
Beigestellte Produkte werden bis zu ihrer Weiterverwendung in kommissions-/ kundenbezogenen Lagerplätzen, den Anforderungen entsprechend, fachgerecht gelagert.
Für ausgewählte Materialien werden Lagermindestbestände (A 03-06_01_01 Muster Materialmindestbestandsliste) definiert. Übersichten der Mindestbestände sind Lagerorten zugeordnet. Die wöchentliche Kontrolle der Mindestbestände den Lagerverantwortlichen. Bei Unterschreitung der Mindestbestände erfolgt durch die Instandhaltung die Nachbestellung des benötigten Materials entsprechend Prozessdarstellung.
Annehmende von Warenlieferungen bzw. Lagerverantwortliche, sofern benannt, sind verantwortlich für die Kennzeichnung des Materials, die ordnungsgemäße Einlagerung und die Durchführung der Wareneingangsprüfung.
Alle Wareneingänge (eigene Bestellungen sowie Beistellungen) werden der Eingangsprüfung unterzogen. Die Prüfung ist auf dem Lieferschein zu dokumentieren. Die Wareneingangsprüfung berücksichtigt folgende Prüfkriterien:
Im Fall der Negativbewertung ist die Ware rückzuweisen bzw. zu sperren. Abweichungen werden per Foto dokumentiert.
Der Lieferschein ist an die Buchhaltung zu übergeben.
Besonderheit:
Die Lieferung/Annahme von Chemikalien obliegt zu berücksichtigenden Besonderheiten. Sie bestehen darin, dass den Lieferungen die Sicherheitsdatenblätter (Liste der Sicherheitsdatenblätter A 3-6_01_02) beigefügt sind. Handelt es sich um Gefahrstoffe sind durch OM die Stoffe in die Gefahrstoffliste (A 3-6_01_03) aufzunehmen sowie die zugehörigen Betriebsanweisungen (BA) zu erstellen und zu unterweisen
Nicht für die Verwendung freigegebene Teile bzw. Teile, die ausgebaut wurden und zur Aufarbeitung oder Verschrottung vorgesehen sind, erhalten eine gesonderte Kennzeichnung. Hierfür wird der „Gesperrt-Anhänger“ verwendet (A 03-06_04).
Ausgebaute nicht zu verwendende Teile/Komponenten werden mit einem Roten Anhänger gekennzeichnet. (s.a. Arbeitsanweisung, Kennzeichnung von Material).
Gesperrte Ware, die im Unternehmen verbleibt, wird separat in markierten Sperrbereichen gelagert, um eine versehentliche Verwendung auszuschließen. Die Verwendung gesperrter Ware bedarf der Genehmigung durch den Leiter Instandhaltung.
Die Fette werden je nach Einsatzbereich farblich gekennzeichnet (A 03-06_01_05 und A 03-06_01_06). Dies gilt sowohl für Gebinde im Lager, als auch nach der Entnahme und Umfüllung für die Transportbehälter auf den Fahrzeugen.
Die Entnahme von Material aus den Lägern erfolgt auftragsabhängig durch die beauftragten Personen. Der abzurechnende Auftrag stellt die dokumentierte Information der Materialentnahme dar. Ergänzende Regeln sind in der Arbeitsanweisung „Handlager“ enthalten.
| Diese Verfahrensanweisung tritt in Kraft am: | 18.04.2022 |
| Diese Verfahrensanweisung setzt außer Kraft: | VA 03-06 vom 27.03.2018 |
| ERSTELLT | FREIEGEBEN |
|---|---|
| Am 15.04.2022 Von: Norman Walter | Zum 18.04.2022 Von: Markus Behnke |
a03-06_01_01_materialmindestbestand_lagerbestandsliste_20171102_f01_fh.doc
a03-06_01_02_liste_sicherheitsdatenblatt_20120913_f04_bh.docx
a03-06_01_03_gefahrstoffliste_20120515_f03_bh.docx
a03-06_01_04_gesperrt-anhaenger_20180613_f02_fh.docx
Fettliste nach VPI und DB ALT: a03-06_01_05_fettliste_db_allgemein_20161212_f06_fh.docx ALT: a03-06_01_06_fettliste_db_bremse_20161212_f06_fh.docx
Übersicht der freigegebenen Lieferanten ALT: a03-06_01_07_auswahlliste-ih_erbringer_120725_f01_fh.docx a03-06_01_08_auswahlliste-lieferanten_130513_f01_fh.docx a03-06_01_09_uebersicht_untervergaben_20140423_f01_fh.docx
pd03-06_01_01_material_allgemein_20180302_fh.pptx
pd03-06_01_02_materialbeistellung_20180302_fh.pptx
Originale VA Extern bereitgestellte Produkte und Dienstleistungen