Es müssen keine internen Regelwerksänderungen vorgenommen werden, da diese Mitteilung für uns keine Änderungen bestehender Prozesse beinhaltet.
Folgende Dinge haben sich geändert:
Änderung Revisionawagen und Kesselprüfung Intervallen. Diese Anweisung ist uns bereits bekannt.
Ab Punkt 4 ab Seite 6 ist ganz klar definiert wann und ob überhaupt ein Wg. einseitig angehoben werden kann.
Ab Seite 4 werden verkürzte Revisionen für Intermodalwagen mit überdurchschnittlicher hoher Laufleistung erläutert.
Weiter auf Seite 4 findet ihr die neuen Eintragungen im Rev. Raster
Ab Seite 10 der o.g. Anweisung werden unzulässige Schraubenverbindungen erklärt.