Seit dem 01.01.2021 ist ein neue Regelung für den AVV Schadcode 6.1.1.5 und 6.1.1.10. getroffen worden. Die alte Regelung sah vor das Waggons mit diesen Schadcode lediglich Schadbezettelt wurden und konnten weiterfahren.
Die neue Regelung ab den 01.01.21 schreib vor das Waggons mit diesen Schadcode ausgesetzt werden müssen, somit dürfen diese Waggons nicht weiterfahren.
Schadcode 6.1.1.5 bezieht sich auf die Festhaltekraft der Handbremse in Kilonewton,KN.
Hier ein paar Beispiele wie es aussieht und wo es angebracht werden kann.
Die Festhaltekraft muss immer in der nähe des Handbremsgewichtes oder/und Gesamtgewicht der Waggons angebracht werden.
Schadcode 6.1.1.10 bezieht sich auf das Piktogramm. Aufsteigen auf Waggon Verboten, Warnung vor Hochspannaug und Stromwarnzeichen
**Hier ein Bild der Piktogramme: **
Diese Piktogramme werden in der nähe von Leitern, Bühnen oder auch andere Aufstiegsmöglichkeiten angebracht.
Solltet Ihr Waggons vorfinden an den die Beschriftung und/oder die Piktogramme fehlen, müssen davon Bilder gemacht werden, die Bilder sind sofort an den Disponenten zu übermitteln. Anschließend bekommt ihr Rückmeldung was angebracht werden soll.
Fehlt die o.g. Beschriftung der Haltekraft oder fehlen die Piktogramme dürfen solche Waggon keine Betriebsfreigabe erhalten.
In den Kunden Anweisung werden noch weitere Anforderungen an die Beschriftung erklärt wie z.B.:
Bei Waggons mit einer Fesstellbremse von Plattform bedienbar muss die Umrandung in gleicher Farbe sein wie die Zahlen ggf. Buchstaben.
Bei Waggons die eine Feststellbremse von Boden bedienbar haben, muss das Handbremsgewicht und die Festhaltekraft in roter Umrandung angebracht werden.
Bitte die unteren Kunden Anweisung lesen. Dort werden noch weitere Einzelheiten erklärt.
vtg_-_maintenance_instruction_no._ueberpruefen_neuer_vorgeschriebener_anschriften_nach_avv.pdf
vtg_-_maintenance_instruction_no_1.5.001_-_wagenanschriften_und_wagenaufkleber.pdf