Wie bereits bekannt müssen wir bei Radsätzen die thermische Schäden auf Grund der Bremse aufweisen, besondere Sichtprüfung durchführen
Die Deutsche Bahn hat die o.g. Anweisung herausgegeben, die sich auf spezielle Deformation der Lauffläche bezieht. Auf der Seite 12 der o.g. Anweisung findet ihr Bilder der Deformation, auf solche Laufflächenfehler müssen wir achten.
Solltet ihr solche Schäden vorfinden, muss dann eine s.g. Meldung über außergewöhnliche Schäden an Radsätzen erfolgen. An wenn die Meldung gesendet werden muss, findet ihr auf Seite 13 der o.g. Anweisung
c_zd0001.r001.001_1.00_radsaetze_und_radsatzlager_instand_halten_meldung_ueber_aussergewoeh....pdf