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Instandhaltungsbericht nach 2019/779 <<Berichtnr.>>

Die für die Instandhaltung zuständige Stelle erstellt einen Bericht, dessen Berichtszeitraum zwei Monate vor der letzten Überwachung beginnt und zwei Monate nach der folgenden planmäßigen Überwachung endet.

Hilfreich: EBA-Leitfaden zum Instandhaltungsbericht

Monat Anzahl instandgesetzter Wagen Anzahl Fristen Anzahl Revisionen Anzahl Austausch sicherheitsrelevanter Bauteile Anzahl Fahrzeuge ECM Verantwortung
4.0 4.2 4.8 Radsatz Feder Steuerventil/Wiegeventil Puffer

Erfahrungen mit der 1078/2012 und VO (EU) 402/2013 mit dem ECM

das rechtmäßige Eigentum an dem Unternehmen

die Organisation (bestehende Verfahren)

Fahrzeuge, für deren Instandhaltung die Stelle zuständig ist

Anlagen und Auftragnehmer, einschließlich Verfahren und Ausrüstungen

die Verteilung zwischen internen und externen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den drei Instandhaltungsfunktionen Instandhaltungsentwicklung, Fuhrpark-Instandhaltung, Instandhaltungserbringung)

vertragliche Vereinbarungen mit den Nutzern (einschließlich Haltern und Datenaustausch)

das Instandhaltungssystem

Mängel und Ausfälle von sicherheitsrelevanten Komponenten (siehe Anhang II Abschnitt II) und einschlägige, gemäß Artikel 5 Absatz 3 ausgetauschte Instandhaltungsinformationen

Berichte über interne Audits

Durchsetzungsmaßnahmen oder Untersuchungen der Agentur, nationaler Sicherheitsbehörden und anderer Behörden, auch zu mutmaßlichen Verstößen nach Artikel 8 und Artikel 12 dieses Rechtsakts

das Kompetenzmanagement

Die für die Instandhaltung zuständige Stelle fügt dem Bericht alle Informationen bei, die sie als für die Zertifizierungsstelle relevant erachtet.

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  • Zuletzt geändert: 2020/07/09 13:30
  • von tlanghoff