Risikomanagement
Nachweisdokumente: W:\01_Vorschriften\01_QMS-Dokumentation\01 Arbeitsversionen\02 Nachweisdokumente_ Aufzeichnungen\05 Risikobewertungen
Zweck
Zweck der vorliegenden VA ist die Beschreibung der Vorgehensweise zur Identifizierung, Bewertung und Bewältigung von sicherheitsrelevanten Risiken, auch im Hinblick auf signifikante Änderungen sowie deren Dokumentation.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst den Bereich der waggon24 GmbH entsprechend Organigramm.
Verantwortlichkeiten
GF - Geschäftsführung
LIH - Leiter Instandhaltung
QMB - Qualitätsmanagementbeauftragter
Team - Risikoteam
| Aufgaben/ Verfahren | Verantwortung | |||
|---|---|---|---|---|
| GF | LIH | QMB | Team | |
| Erstellung der Kriterien der Risikobewertung | M | D | M | |
| Durchführung der Risikobewertung | D | |||
| Erarbeitung von Maßnahmen | D | |||
| Prüfung von Maßnahmen | D | M | ||
| Genehmigung von Maßnahmen | D | |||
| Umsetzung von Maßnahmen | D | D | D | |
| Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen | D | M | D | |
| Bewertung der Änderung bzgl. der Sicherheit | M | D | ||
| Entscheidung über die Signifikanz einer Änderung | D | D | ||
D - Durchführungsverantwortung
I - Information
M - Mitwirkung
Beschreibung
Die Erstellung der Risikobewertung findet im Risikoteam, um die unterschiedlichen Sichtweisen und Erfahrungen zu kombinieren und eine möglichst umfassende Betrachtung zu gewährleisten. Grundlage für die Erarbeitung und die Dokumentation ist der Risikobericht. Neben einer Beschreibung des Gegenstandes der Risikobewertung, ist die Tabelle der Risikobewertung zu ergänzen.
Folgen und Ursachen der Gefahr kennzeichnen die gesamte Gefahrenkette und lassen eine Bewertung bzw. einen Ansatzpunkt für Lösungen zu.
Risikobewertung Management allgemein und IH-Erbringung
Gefahren identifizieren und bewerten
Die Risikobewertung erfolgt schrittweise. Für die Bereiche Personal, materiell technische Ressourcen, Arbeitsumfeld, Informationsfluss und Regelwerke (intern/extern) werden in einem ersten Schritt mögliche Gefahren ermittelt, die entweder im Unternehmen bereits bekannt sind oder theoretisch im täglichen Ablauf auftreten können und ein Risiko für die Mitarbeiter oder das Unternehmen darstellen.
Aus diesen Gefahren werden im zweiten Schritt die wahrscheinlichsten Folgen abgeleitet und im Anschluss bewertet. Die Folgenbewertung erfolgt anhand der jeweiligen Auswirkungen bzw. des Sachschadens auf einer Skala von 1 (unbedeutend) bis 10 (katastrophal), wie im Folgenden dargestellt:
| Stufe | Auswirkung | Sachschaden | Beispiele möglicher Ereignisse |
|---|---|---|---|
| 10 | katastrophal mehrere Tote | > 1.000.000 € | Unfall mit mehreren Toten, Umweltereignisse mit Auswirkungen außerhalb des Betriebsgeländes, sehr hohe materielle Sachschäden |
| 9 | sehr kritisch ein Todesfall, bleibender Gesundheitsschaden | > 500.000 € | Unfall mit einem Toten bzw. mit bleibendem Gesundheitsschaden/ Berufskrankheit, anzeigepflichtiges Umweltereignis, hohe Schäden |
| 8 | kritisch bleibender Gesundheitsschaden | > 250.000€ | Unfall mit bleibendem Gesundheitsschaden anzeigepflichtiges Umweltereignis, hohe Schäden |
| 7 | weniger kritisch anzeigepflichtiges Umweltereignis | > 100.000 € | Unfall oder Erkrankung mit Ausfalltagen, anzeigepflichtiges Umweltereignis, erhebliche Schäden |
| 6 | gefährlich Unfall mit Ausfalltagen | > 50.000 € | Unfall oder Erkrankung mit Ausfalltagen, Umweltereignis mit erheblichen internen Folgen, erhebliche Schäden |
| 5 | weniger gefährlich Unfall ohne Ausfalltage | > 10.000 € | Unfall mit leichter Verletzung, Gefahrstoffaustritt ohne wesentliche Umwelt- oder Personengefährdung, Schäden |
| 4 | deutlich leichte Verletzung | > 5.000 € | Unfall mit leichter Verletzung, Gefahrstoffaustritt mit geringfügiger Umwelt- oder Personengefährdung, Beschädigungen |
| 3 | gering „Erste Hilfe“-Unfall | > 1.000 € | Unfall mit Erste-Hilfe-Leistung, Verbandbucheintragung, Gefahrstoffaustritt mit geringfügiger Umwelt- oder Personengefährdung, geringere Schäden |
| 2 | marginal | > 500 € | Unfall mit Erste-Hilfe-Leistung, Verbandbucheintragung, geringe Schäden |
| 1 | unbedeutend Keine Verletzungen | < 500 € | Ereignisse mit geringfügigen Folgen (akzeptiertes Risiko), betriebsalltägliche kleine Schäden |
Im dritten Schritt erfolgt die Identifikation möglicher Ursachen der Gefahr. Anschließend erfolgt die Bewertung der Entdeckungswahrscheinlichkeit der Ursache der Gefahr auf einer Skala von 1 (immer) bis 10 (unmöglich).
| Stufe | Entdeckung | Beschreibung |
|---|---|---|
| 10 | unmöglich | durch Fachpersonal ohne zusätzliche Arbeiten wie komplette Demontage oder Anwendung von Prüfverfahren nicht erkennbar |
| 9 | problematisch | durch Fachpersonal nur durch zusätzliche Arbeiten wie komplette Demontage oder Anwendung von Prüfverfahren erkennbar |
| 7 | aufwändig | durch Fachpersonal nur durch zusätzliche Arbeiten wie teilweise Demontage oder Anwendung von Prüfverfahren erkennbar |
| 5 | mit wenig Aufwand | jederzeit für Fachpersonal mit zusätzlichem Aufwand erkennbar |
| 3 | offensichtlich | jederzeit für Fachpersonal erkennbar |
| 1 | immer | jederzeit für jede Person erkennbar |
Die Häufigkeit des Auftretens der Gefahr wird anhand einer Skala von 1 (unvorstellbar) bis 10 (immer) bewertet und gibt Aufschluss über das Eintreten der Gefahren gemäß der folgenden Tabelle:
| Stufe | Auftreten | Häufigkeit im Unternehmen/Branche |
|---|---|---|
| 10 | immer | bei jedem Vorgang |
| 9 | regelmäßig | wöchentlich einmal oder häufiger |
| 8 | sehr oft | mehr als einmal monatlich |
| 7 | oft | monatlich einmal |
| 6 | häufig | 5 < im Unternehmen im Jahr aufgetreten < 12 |
| 5 | gelegentlich | 1 < im Unternehmen im Jahr aufgetreten ≤ 5 |
| 4 | selten | im Unternehmen bereits einmal im Jahr aufgetreten |
| 3 | sehr selten | in der Branche bereits aufgetreten |
| 2 | unwahrscheinlich | Möglichkeit bekannt, im Unternehmen noch nicht aufgetreten |
| 1 | unvorstellbar | Möglichkeit wird ausgeschlossen |
Risikobewertung und Akzeptanz
Das Produkt aus der Folgenbewertung, der Auftretenshäufigkeit und der Entdeckungswahrscheinlichkeit ergibt die Risikobewertung der jeweiligen Gefahr. Hierbei gelten Werte größer oder gleich 125 automatisch als kritisch und somit intolerabel, da hierbei Bewertungen im oder über dem Durchschnitt liegen (≥ 5 x 5 x 5). Werte unterhalb von 125 sind als tolerabel anzusehen, unterhalb von 27 als vernachlässigbar.
Besonderheit:
Im Einzelfall können auch Gefahren mit geringerer Gesamtbewertung durch das Bewertungsgremium als kritisch eingestuft werden, wenn die Bewertung in einer Kategorie unerwünscht hoch ist (Bewertung ≥ 8).
| Risiko | Bewertung | Beschreibung |
|---|---|---|
| intolerabel | ≥ 125 | Risiko muss mittels Maßnahmen ausgeschlossen werden |
| unerwünscht | Eingangswert ≥ 8 | darf nur akzeptiert werden, wenn eine Risikominderung nicht möglich ist. Zustimmung des Halters notwendig |
| tolerabel | 27 ≤ Risiko ≤ 125 | akzeptabel bei geeigneter Überwachung des Risikoniveaus und mit Zustimmung des Halters |
| vernachlässigbar | < 27 | akzeptabel ohne regelmäßige Überwachung |
Maßnahmenentwicklung und -auswahl
Für die kritischen Gefahren werden Maßnahmen entwickelt, um das ermittelte Risiko zu reduzieren. Für jede angenommene Maßnahmen erfolgt eine erneute Risikobewertung nach demselben Muster für die Punkte Auftretenshäufigkeit und Entdeckungswahrscheinlichkeit. Die Gefahr wird nicht erneut bewertet, da diese durch die Maßnahmen nicht beeinflusst werden kann.
Führt eine angenommene Maßnahme zu einer Verbesserung der Risikobewertung ist sie potenziell geeignet. Die endgültige Auswahl der geeigneten Maßnahme oder Maßnahmen erfolgt durch das Bewertungsgremium unter Berücksichtigung der Bewertung sowie der Machbarkeit in finanzieller und personeller Hinsicht. Gegebenenfalls bedarf die Umsetzung der Zustimmung des Geschäftsführers.
Die Maßnahme oder das Bündel aus Maßnahmen, welches durch den Geschäftsführer genehmigt wird, wird einem Verantwortlichen zur Durchführung übertragen.
Maßnahmenkontrolle
Nach erfolgter Einführung der Maßnahme wird nach einem halben Jahr eine erneute Risikobewertung durchgeführt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. In der Übersicht angefertigter Risikoberichte sind die Erstellungs- und Überprüfungetermine zu pflegen.
Mitgeltende Unterlagen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 der Kommission vom 16. Mai 2019
- Verordnung (EU) Nr. 1078/2012
- Richtlinie 89/391/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juni 1989
- Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2009
- EN 60812 Analysetechniken für die Funktionsfähigkeit von Systemen - Verfahren für die Fehlzustandsart- und -auswirkungsanalyse (FMEA)
Gültigkeit
ERSTELLT: — Norman Walter 2022/04/15 11:36
GEPRÜFT UND FREIGEGEBEN: — Markus Behnke 2022/04/15 13:55
