w24:qm:reklamationen:2020_06_08

2020/06/08

Entgegennahme von: Peter Wojciechowski am 29.06.2020

Reklamiert hat:

Wiener Lokalbahnen Cargo GmbH
Gerhard Hipfinger
Bahnservice / Gefahrgutbeauftragter
Freudenauer Hafenstraße 8-10
1020 Wien
Österreich
Mobil +43 664 6238849
gerhard.hipfinger@wlb.at
www.wlb-cargo.at

Rechnungsnummer:
Rechnungsdatum:
Leistungsort:Hamburg
Projektnummer: 1744/2019
Ticket: # 3334298
Anzahl Wagen: 1
Wagennummer: 37 80 4950 674-4
Rechnungsbetrag:
Gegenstand der Reklamation/Forderung:

- 3 Verschubtätigkeiten
- Ausfall-/Abstellgebühren aufgrund langer Abstellzeit

Rekla 1 am 29.06.20:

Guten Morgen

Bitte um Erklärung warum 3()xVerschubtätigkeiten am gleichen Tag durchgeführt wurden.
Der Auftrag wurde am 10.12.2019 erstellt und erst am 11.05.2020, nach mehrmalige Urgenz fertiggestellt.
Betriebsfreigabe erhielten wir erst am 29.05.2020.
Bitte auch um Information, wie mit den Abstellkosten in Hamburg weiter vorgegangen wird.
Sind durch die Verzögerungen seitens W24 zu stande gekommen.
mit freundlichen Grüssen aus Wien

HIPFINGER Gerhard

Rechnung Weitergabe Abstell-/Ausfallgebühren 17.04.2020

Stellungnahme vom 08.07.2020:

Guten Tag Herr Hipfinger,

bezugnehmend auf Ihre Mail vom 29.06.20, möchten wir gerne Stellung nehmen.

Da wir selbst nicht rangieren, sondern einen Rangierdienstleister beauftragt und die Kosten entsprechend nur an Sie weitergeleitet haben, ist die Transparenz für uns wie für Sie gleich. Offensichtlich musste der Wagen nochmal zwischengestellt werden, weshalb es hier zu 3 Verschubtätigkeiten kam.

Es stimmt, dass die Dokumentation am 13.05.20 nicht ganz vollständig war, wofür wir uns entschuldigen möchten. Eine Betriebsfreigabe war jedoch dabei, so dass der Wagen hätte abgezogen werden können.

Von der Übernahme von Abstellkosten distanzieren wir uns weiterhin. Eine Erklärung dazu habe ich Ihnen bereits am 30.04.20 gesendet.

[Am Donnerstag, 30. April 2020, 13:01:37, schrieb Anika Boudir:
Hallo Herr Hipfinger,

danke für Ihre Mail, ich kann die Kritik jedoch so nicht unterstützen und die Übernahme von Abstellkosten nicht bestätigen.
Schon im Dezember 19 teilten wir Ihnen mit, dass die Bremsprobe nur auf Gleis 126 und 714 möglich sei, wie es in Hamburg regulär gehandhabt wird. Ferner sind wir als mobiler Instandsetzer darauf angewiesen -und so ist es auch gelebter Alltag- dass uns die defekten beauftragten Wagen für Reparaturen auf Schadwagengleisen bereitgestellt werden, welches in HH eben das Gleis 126 ist. Der Wagen wurde auf unseren Hinweis hin auch in dieses Gleis verfügt, bevor es für den Radsatztausch ins HCCR rangiert wurde. Nach normalem Prozedere wird der Wagen danach wieder in das Ursprungsgleis zurück gesetzt, es erreichte uns auch keine gegenteilige Info. Es gab mehrere Anläufe, wo unser Team die Bremsprobe nachholen wollte, der Wagen sogar gesucht aber nicht gefunden wurde. Die Kosten dafür haben wir aufgrund von Kulanz wegen guter Zusammenarbeit mit Ihnen, nicht weiterbelastet. Noch immer haben wir von Ihnen oder VTG keine Meldung zum Verbleib des Wagens erhalten, weshalb noch kein Einsatz geplant werden konnte. Da wir zwischenzeitlich keinen Servicestützpunkt mehr in Hamburg betreiben, sind wir diesbezüglich auf Ihre Zuarbeit angewiesen.
Deshalb bitte ich Sie nochmal uns mitzuteilen, zu wann der Wagen auf dem Gleis 126 bereitgestellt werden kann….]

Falls wir Ihnen sonst noch behilflich sein können, kontaktieren Sie uns gerne.

Mit freundlichen Grüßen
Anika Boudir
Leiterin Customer Service

schriftliche Stellungnahme vom 13.08.2020:

Standkosten zu dem Wagen 37 80 4950674-4

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Prüfung der Sachverhalte weisen wir Ihre Forderung als haltlos zurück, welches wir wie folgt begründen möchten:

Allgemein entsprach die Möglichkeit das Gleis im HCCR für Instandsetzungen zu nutzen, zu keiner Zeit jener einer klassischen Werkstatt.

Es war eine Gelegenheit für sie, möglichst betriebsnah Instandsetzungen durchzuführen zu lassen, um z.B. Werkstattüberführungen zu sparen. Sie waren über die Besonderheiten informiert, so z.B. darüber, dass Zuführung und Abholung der Wagen sowie die zwischenzeitliche Abstellung, im Zeitraum vom Ausstellen bis zur tatsächlichen Wiederinbetriebnahme durch Halter und EVU, allein in der Zuständigkeit des Auftraggebers lag. Dies allein schon deshalb, weil die Waggon24 die dadurch entstehenden Kosten in keiner Form beeinflussen konnte und auch alle Fragen der wirtschaftlichen Abwägung, allein beim Auftraggeber lagen. Im fraglichen Zeitraum änderten sich die Rahmenbedingen im HCCR ständig. Über diese Tatsachen haben wir sie stetig informiert gehalten, um ihnen Grundlagen für Entscheidungen zum weiteren Verfahren zu geben.

Wir sehen uns deshalb in keiner Form in der Pflicht, die von ihnen in Rechnung gestellten Kosten zu übernehmen und reichen die Rechnung Nr. 90006904 zu unserer Entlastung an sie zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Weinreich

Geschäftsführer

Nein

schriftliche Stellungnahmen

Rechnung voll bezahlt am 17.07.2020

Information an den QMB, dass dieser ggf. interne Maßnahmen in die Maßnahmenliste mit aufnimmt

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  • von aboudir